Essen

Drei Mädchen bei der Essensausgabe

Drei Köchinnen bemühen sich täglich, einen ausgewogenen Speiseplan zu erstellen und auf qualitativ hochwertige Produkte zu achten. 

Am Morgen gibt es für alle Mädchen ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. Schülerinnen, die eine Jause für einen langen Schultag brauchen, können sich hier bedienen oder ein Essen vom Vortag zum Aufwärmen mitnehmen. Äpfel gibt es den ganzen Tag zur freien Entnahme.

Mittags und abends gibt es für die Mädchen ein vegetarisches oder nicht-vegetarisches Gericht. 

Das gemeinsame Abendessen hat einen hohen Stellenwert im Haus, daher wünschen wir uns, dass die Mädchen diese Zeit nützen, um sich nach einem langen Schultag in Ruhe zu stärken und miteinander auszutauschen.

Essenszeiten

Morgens 6.45 – 8.30 Uhr
Mittags 12.30 – 14.15 Uhr
Abends 18.15 – 18:45 Uhr

Wer sich aufgrund des Unterrichts nicht an die Essenszeiten halten kann, kann dies vorher melden und später essen. 

Speiseplan

Freitag, 25. September 2026

Mittag: Farfalle mit Pesto
 

28. September - 2. Oktober 2026

Montag

Mittag: rotes Thaicurry mit gebratener Pute oder Räuchertofu, Basmatireis
                                    
Abend: Piccata milanese mit Tomatenspaghetti
               Vegetarische Variante: Kohlrabipiccata mit Tomatenspaghetti
                                                      

Dienstag

Mittag: Tacos
                                            
Abend: Erdäpfelgulasch mit Brot
               
                                          

Mittwoch

Mittag: Polentapizza mit Salat
              
                           
Abend: Quinoalaibchen mit Tomatensoße und Salat
                           

Donnerstag

Mittag: Röstkartoffel mit Spinat und Spiegelei

Abend: Lachsnudeln
               Vegetarische Variante: Kräuternudeln mit Salat
                               

Freitag

Mittag: Farfalle alla primavera

   Bei Fragen zu den Allergenen und Zutaten, die eine Unverträglichkeit auslösen, wendet euch bitte an die Mitarbeiterinnen in der Küche!

In unserem Betrieb werden Gerichte mit allen im Anhang II der LMIV angeführten allergenen Stoffen zubereitet, unbeabsichtigte Kreuzkontakte können nicht ausgeschlossen werden.