Kinder- und Jugendschutzkonzept

Als Hort und Internat der Scheuchenstuel-Stiftung vertreten wir die klare Haltung, keine Grenzverletzungen und keine Gewalt jeder Art zu akzeptieren. Wir sehen unsere Aufgabe darin, den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zukommen zu lassen. Unser pädagogisches Konzept sowie unser Leitbild stellt die Begleitung der jungen Menschen auf dem Weg zu selbstbewussten, reflektierten und mitfühlenden Erwachsenen in den Mittelpunkt.
Wir sehen uns in diesem Zusammenhang den 10 Grundprinzipien der UN-Konvention über die Rechte von Kindern und Jugendlichen verpflichtet.
Sobald die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf körperliche und psychische Integrität verletzt werden, sehen wir Handlungsbedarf. Gewalt kann sowohl von Erwachsenen als auch Gleichaltrigen ausgeübt werden, aber auch gegen sich selbst gerichtet sein (Selbstverletzung).
Als Ansprech- und Vertrauensperson steht den jungen Menschen Frau Mag.a Danja Außerhofer zur Verfügung, die die Rolle der Schutzbeauftragten in unserer Einrichtung einnimmt. Das Team unterschreibt eine Selbstverpflichtungserklärung und einen Verhaltenskodex, die für alle Mitarbeitenden bindend sind und ein klares Bekenntnis gegen jede Form von Gewalt darstellen.